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Garantie vs. Gewährleistung: Der wichtige Unterschied

Kurz erklärt

Gewährleistung ist Ihr gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer. Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers.

Gewährleistung (gesetzlich)

  • Gesetzlich geregelt im BGB (§§ 434-442)
  • Dauer: 24 Monate ab Kauf
  • Ansprechpartner: Der Verkäufer (nicht der Hersteller!)
  • Beweislast: Erste 12 Monate beim Verkäufer
  • Kann nicht ausgeschlossen werden bei Verbraucherkäufen
  • Ansprüche: Reparatur, Ersatz, Rücktritt, Minderung

Garantie (freiwillig)

  • Freiwillige Leistung des Herstellers
  • Dauer: Variiert (oft 12-24 Monate, manchmal länger)
  • Ansprechpartner: Der Hersteller
  • Bedingungen: Laut Garantiebedingungen des Herstellers
  • Kann eingeschränkt werden (z.B. nur bei Registrierung)
  • Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung

Vergleichstabelle

MerkmalGewährleistungGarantie
RechtsgrundlageBGB §§ 434-442Vertrag mit Hersteller
PflichtJa, gesetzlichNein, freiwillig
Dauer24 Monate (Neuwaren)Unterschiedlich
Beweislast (0-12 Mon.)VerkäuferLaut Bedingungen
KontaktVerkäufer/HändlerHersteller

Wann nutze ich was?

Gewährleistung nutzen wenn:

  • • Mangel in ersten 12 Monaten auftritt
  • • Händler vor Ort erreichbar ist
  • • Sie schnelle Lösung wollen
  • • Garantie abgelaufen/nicht vorhanden

Garantie nutzen wenn:

  • • Garantie länger als 24 Monate läuft
  • • Hersteller besseren Service bietet
  • • Spezielle Garantieleistungen enthalten
  • • Nach 12 Monaten (einfacherer Nachweis)

Wichtiger Tipp

Lassen Sie sich nie mit "Die Garantie ist abgelaufen" abspeisen! Sie haben immer noch 24 Monate gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer.

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