Garantie vs. Gewährleistung: Der wichtige Unterschied
Kurz erklärt
Gewährleistung ist Ihr gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer. Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers.
Gewährleistung (gesetzlich)
- ✓ Gesetzlich geregelt im BGB (§§ 434-442)
- ✓ Dauer: 24 Monate ab Kauf
- ✓ Ansprechpartner: Der Verkäufer (nicht der Hersteller!)
- ✓ Beweislast: Erste 12 Monate beim Verkäufer
- ✓ Kann nicht ausgeschlossen werden bei Verbraucherkäufen
- ✓ Ansprüche: Reparatur, Ersatz, Rücktritt, Minderung
Garantie (freiwillig)
- ✓ Freiwillige Leistung des Herstellers
- ✓ Dauer: Variiert (oft 12-24 Monate, manchmal länger)
- ✓ Ansprechpartner: Der Hersteller
- ✓ Bedingungen: Laut Garantiebedingungen des Herstellers
- ✓ Kann eingeschränkt werden (z.B. nur bei Registrierung)
- ✓ Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung
Vergleichstabelle
| Merkmal | Gewährleistung | Garantie |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | BGB §§ 434-442 | Vertrag mit Hersteller |
| Pflicht | Ja, gesetzlich | Nein, freiwillig |
| Dauer | 24 Monate (Neuwaren) | Unterschiedlich |
| Beweislast (0-12 Mon.) | Verkäufer | Laut Bedingungen |
| Kontakt | Verkäufer/Händler | Hersteller |
Wann nutze ich was?
Gewährleistung nutzen wenn:
- • Mangel in ersten 12 Monaten auftritt
- • Händler vor Ort erreichbar ist
- • Sie schnelle Lösung wollen
- • Garantie abgelaufen/nicht vorhanden
Garantie nutzen wenn:
- • Garantie länger als 24 Monate läuft
- • Hersteller besseren Service bietet
- • Spezielle Garantieleistungen enthalten
- • Nach 12 Monaten (einfacherer Nachweis)
Wichtiger Tipp
Lassen Sie sich nie mit "Die Garantie ist abgelaufen" abspeisen! Sie haben immer noch 24 Monate gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer.
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