Reise & Verkehr

Deutsche Bahn: Entschädigung bei Verspätung & Zugausfall

Zug verspätet oder ausgefallen? Sie haben Anspruch auf Entschädigung! Hier erfahren Sie, wie viel Geld Ihnen zusteht und wie Sie es einfordern.

Ihre Entschädigung auf einen Blick

25%
ab 60 Minuten Verspätung
des Fahrpreises zurück
50%
ab 120 Minuten Verspätung
des Fahrpreises zurück

Rechtsgrundlage: EU-Fahrgastrechte-Verordnung

Ihre Rechte basieren auf der EU-Fahrgastrechte-Verordnung (EG) Nr. 1371/2007sowie dem deutschen Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG). Diese gelten für alle Fernverkehrszüge (ICE, IC, EC) und auch für den Nahverkehr.

Was steht Ihnen zusätzlich zu?

  • Verpflegung: Bei Verspätung ab 60 Min. kostenlose Getränke und Mahlzeiten
  • Hotel: Bei Übernachtung wegen Ausfall — DB zahlt Hotel und Transport
  • Taxi: Bei Verspätung nach 0:00 Uhr und keinem Anschluss: Taxi bis 80€
  • Alternatives Verkehrsmittel: Bei erwarteter Verspätung >20 Min. im Fernverkehr: beliebiger Zug

So beantragen Sie Ihre Entschädigung

1

Verspätung bestätigen lassen

Vom Zugpersonal im Zug oder am DB Reisezentrum bestätigen lassen. Alternativ: Screenshot der DB Navigator App.

2

Fahrgastrechte-Formular ausfüllen

Online unter bahn.de/fahrgastrechte oder am DB Reisezentrum. Fahrkarte und Bestätigung beifügen.

3

Einreichen

Per Post an: DB Dialog, Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main. Oder online über bahn.de.

4

Auf Erstattung warten

DB hat 1 Monat Bearbeitungszeit. Erstattung auf Konto oder als Gutschein (Sie haben die Wahl!).

DB lehnt Entschädigung ab? Ihre Optionen

Wenn die DB Ihren Antrag ablehnt (z.B. wegen "höherer Gewalt"), haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Widerspruch einlegen: Schriftlich mit Begründung an das DB Servicecenter
  • Schlichtungsstelle: Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) vermittelt kostenlos: soep-online.de
  • Formelle Beschwerde: Detaillierter Beschwerdebrief mit Verweis auf EU-Verordnung

Häufige Fragen

Gilt die Entschädigung auch für BahnCard-Inhaber?

Ja, auch mit Sparpreisen, Flexpreisen und BahnCard haben Sie volle Fahrgastrechte.

Was bei Zugausfall?

Bei komplettem Zugausfall können Sie den nächsten verfügbaren Zug nehmen — auch ohne Zugbindung. Zusätzlich steht Ihnen die Entschädigung zu.

Frist für den Antrag?

Sie haben 1 Jahr ab dem Reisetag Zeit, Ihre Entschädigung zu beantragen.

DB lehnt Ihre Entschädigung ab?

BriefBlitz erstellt einen formellen Widerspruch mit den richtigen EU-Fahrgastrechten.